Verjährungsfristen von Zweitverwertungsrechten

Alle Verwertungsgesellschaften für Zweitverwertungsrechte haben unterschiedliche Verjährungsfristen: Zum Teil gehen sie über zehn Jahre und länger zurück, teilweise beträgt die Frist aber auch nur bis zu einem Jahr.
Es hängt immer von den jeweiligen lokalen Gesetzen und Regularien der Gesellschaften ab. Sollten Sie hierzu Fragen haben, dann sprechen Sie uns an!